Patentberühmung

Patentberühmung
das Versehen von Gegenständen, Verpackungen, Anzeigen etc. mit einem Hinweis, der den Eindruck bestehenden Patentschutzes hervorruft, löst den Auskunftsanspruch des § 146 PatG aus, der auch auf  europäische Patente und Patentanmeldungen anzuwenden ist (Art. 2 EPÜ). Der Hinweis auf europäischen Patentschutz ist zulässig, wenn er für das Inland besteht oder die benannten Vertragsstaaten im Einzelnen aufgeführt sind. Der Hinweis kann auch eine gängige Abkürzung sein (DBP, DP, Europa-Patent, EPÜ-Patent). Das Schutzrecht muss sich auf die angepriesene Ware oder die Teile der Ware beziehen, die ihr den Verkehrswert oder das sie auszeichnende Gepräge geben, bei Verfahrenspatenten dürfen nur die unmittelbaren Verfahrenserzeugnisse mit dem Hinweis versehen werden. Besteht das Patent noch formell, ist aber seine Schutzunfähigkeit klar erkannt, muss der Hinweis unterbleiben. Besteht lediglich eine Patentanmeldung, ist der Hinweis  unlauterer Wettbewerb. Auf Patentanmeldungen darf daher erst ab ihrer  Offenlegung hingewiesen werden, da erst mit der Veröffentlichung des Hinweises auf die Offenlegung der vorläufige Patentschutz nach § 33 PatG, Art. 67 II 3 EPÜ eintritt. Die Hinweise müssen hinreichend deutlich sein, Abkürzungen wie „DBPa“, „DPa“, „Euro-Pat a.“, „EU-Pat ang.“ sind schon der Form nach unlauterer Wettbewerb, zulässig sind Abkürzungen wie „DP angem.“ oder „Europa-Patent angem.“ – Vgl. auch  gesetzlich geschützt,  Schutzrechtshinweise.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Patentberühmung — Wer Gegenstände mit einem Hinweis versieht, der den Eindruck erweckt, der Gegenstand sei durch ein Patent oder eine Patentanmeldung geschützt, berühmt sich eines Patentes oder einer Patentanmeldung. In Deutschland regelt § 146 des Patentgesetzes… …   Deutsch Wikipedia

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  • Patente — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentieren — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

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  • Patentrecht — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

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  • Patentwesen — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

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  • gesetzlich geschützt — Hinweise wie „gesetzlich geschützt“, „patentamtlich geschützt“ oder „geschützt“ bezieht der Verkehr jeweils dann, wenn sich der Hinweis an ein breites Publikum wendet, auf das Bestehen von Patentschutz für die entsprechend gekennzeichnete und… …   Lexikon der Economics

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